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Anfrage

2. Nachfrage „selbstdefinierte Frau“

Die Antwort zu unserer ersten Nachfrage war unbefriedigend sowie unvollständig.

Man bezog sich auf eine Drucksache des Deutschen Bundestages und das Lösungen erst gefunden werden müssten.

Da das Gesetz nun in Kraft getreten ist, müssen die Lösungen vorliegen. Weiter beschrieb die Antwort nicht, wie denn die Stadt eine erkennbare Frau definiert. Aus diesem Grund ist zum Schutz der Frauen (nicht der Möchtegernfrauen) eine weitere Nachfrage dringend notwendig.

Dokumente

Anfrage

Nachfrage 2 selbstdefinierte Frau

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Antwort

Antwort Nachfrage 2 selbstdefinierte Frau

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