Das Asylbewerberleistungsgesetz bietet Asylanten die Möglichkeit, in Arbeit zu kommen. In einigen Städten wurde anhängender Antrag bereits umgesetzt. Gleiches gilt auch für Leistungsberechtigte (Bürgergeldempfänger). Grundlage stellt §16 SGB II dar, siehe Antrag.
Der Antrag wurde am 27.02. in den Verwaltungsausschuss überwiesen.
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Migration